• Stellenausschreibung

            23.01.2023

            Die Regelschule „Geschwister Scholl“ Saalfeld, Pfortenstraße 16, 07318 Saalfeld, beabsichtigt ab dem 01.04.2023 bis 07.07.2023 eine Kreativ AG für die Klassenstufen 5 und 6 im Rahmen des Thüringer Schulbudgets auf Honorarbasis anzubieten.

            Bewerbungen für diese Stelle sind bis zum 28.02.2023 im Sekretariat der RS “Geschwister Scholl“ Saalfeld abzugeben.

            Bei eventuellen Rückfragen melden Sie sich bitte im Sekretariat der RS “Geschwister Scholl“ Saalfeld (03671/525180).

             

            gez. Schulleitung

             

          • Anmeldung in den Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale zum Schuljahr 2023/2024

            13.01.2023

            Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Regelschule vom Wohnsitz des Kindes.

            Bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.

            Die rechtsgültigen Formulare zur Anmeldung sind auf unserer Internetseite eingestellt. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.rsscholl.de unter der Rubrik Infoboard > Download Dokumente > Formulare > Anmeldebogen für unsere Schule. Alternativ können sich die Eltern zur Abholung des Formulars an unsere Schule wenden.

            Die Unterlagen sind uns von den Eltern vollständig ausgefüllt, mit den erforderlichen Anlagen versehen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben bis spätestens 18. März 2023 zuzusenden bzw. vor Ort abzugeben.

            Am Montag, den 13.03.2023 bieten wir allen interessierten Eltern und Sorgeberechtigten an, erforderliche Rückfragen im Zusammenhang mit den Anmeldeformalitäten im Sekretariat von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich zu klären.

            Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Termin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.

            Über die Aufnahme des Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule. 

            Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Regelschulen grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Regelschule über drei Kilometer beträgt und gilt auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Regelschule.

             

            gez. Schulleitung