• Hausordnung der Staatlichen Regelschule "Geschwister Scholl" Saalfeld

        beschlossen durch die Lehrerkonferenz am 01.09.2021

         

         

         

        Jede Schule ist eine Gemeinschaft, in der alle vertrauensvoll, rücksichtsvoll und höflich zusammenarbeiten. Jeder Schüler hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Diese muss sich der Ordnung seiner Schule und seiner Klasse unterordnen.

         

         

        1. Allgemeines
          1. Das schulische Zusammenleben wird durch das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), die Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) und die Hausordnung geregelt.
          1. Der Schulleiter und sein Stellvertreter üben das Hausrecht aus; bei deren Abwesenheit übernimmt diese Aufgabe ein Beauftragter der Schulleitung.
          1. Zum Schulgelände gehören Schulhaus, Schulhof, Turnhalle, Sportanlage, Zugangswege, Grünanlagen, Gehwege. Alle Schüler sorgen im gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit.
          1. Die Benutzung von Fahrstuhl und Treppenlift ist für Schüler untersagt. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet. Es besteht ein Betretungsverbot der Grundschulbereiche.
          1. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes nur mit Genehmigung des pädagogischen Personals gestattet.
          1. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke, Energydrinks und Rauschmittel (z.B. Drogen) verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf das Mitbringen von Waffen, Stichwerkzeugen, Schlagwerkzeugen u.ä. sowie deren Attrappen.
          1. Lebensmittel dürfen nur in den Pausen verzehrt werden. Das Trinken im Unterricht ist erlaubt.
          1. Nach der 2. Hofpause wird der Schulhof durch Schüler der geplanten Klasse von groben Abfällen unter Hilfestellung des technischen Personals bereinigt.
          1. Alle Schäden am Gebäude oder der Einrichtung sind bei einem Lehrer mit der Weitergabe an Hausmeister oder Schulleitung zu melden. Für vorsätzliche Beschädigungen wird der Schüler materiell zur Verantwortung gezogen. Unter Beschädigungen ist all das zu verstehen, was die Funktion und das Aussehen des Gegenstandes beeinträchtigen, z.B. Beschmieren von Bänken, Fußtritte an der Wand, Beschädigungen in den Toiletten usw. Die Grünanlagen auf dem Schulhof sowie die Bepflanzung im Schulhaus sind tabu.
          1. In den Räumen ist darauf zu achten, dass der Fluchtweg nicht verstellt ist.
          1. Die Garderobe ist an den dafür vorgesehenen Garderobenleisten im Unterrichtsraum abzulegen.
          1. Fahrräder und Kleinkrafträder sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Die Haftung übernimmt der Fahrzeugeigentümer selbst. Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit dem Fahrrad und dem Kleinkraftrad verboten. Bei Zuwiderhandlung ist die Schulleitung berechtigt, das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Schulgelände zu untersagen.
            Das Mitbringen anderer Fortbewegungsmittel, wie Roller, Skateboard usw. ist untersagt. Bei Verstoß werden diese eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden.
          1. Schulveranstaltungen im Schulhaus außerhalb des offiziellen Stundenplanes sind durch die verantwortliche Person zu beantragen. Die Veranstalter sind für Ordnung, Disziplin und Sauberkeit verantwortlich. Die Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
          1. Bei allen schulischen Veranstaltungen – auch außerhalb des Schulgeländes – sind die Forderungen des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung einzuhalten.
          1. Geldbeträge oder Wertgegenstände sind selbst zu beaufsichtigen. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
          1. Persönliche Gegenstände, wie Schmuck, Uhren, Geldbörsen sind vor Beginn des Sportunterrichtes beim Sportlehrer abzugeben und werden im verschlossenen Lehrerzimmer aufbewahrt. Ansonsten besteht keine Haftung.
          1. Bei Unwohlsein / Krankheit während der Unterrichtszeit meldet sich der Schüler beim unterrichtenden Fachlehrer, welcher weitere Entscheidungen fällt.

         

         

        1. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
          1. Die Schüler begeben sich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhof, über den ab 7.45 Uhr das Schulgebäude betreten werden darf, bei Regen bereits ab 07.30 Uhr. Die Schüler, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel den Schulweg absolvieren, dürfen bei Regen, Schnee und Kälte (ab –5°C) das Schulgebäude nach ihrer Ankunft betreten (frühestens 07.00 Uhr).
          1. Die Schüler halten sich 5 Minuten vor Stundenbeginn (Vorbereitungszeit) an ihrem Schülerarbeitsplatz im Klassenraum / Fachunterrichtsraum auf.
          1. Erscheint der Lehrer nicht zu Beginn des Unterrichtes, so meldet dies der Klassensprecher oder ein Vertreter spätestens nach 10 Minuten der Schulleitung. Bis zum Eintreffen einer Vertretung verhält sich die Klasse ruhig.
          1. Die Fachunterrichtsräume, die Turnhalle und die Aula werden nur in Begleitung des Lehrers betreten.

         

         

        1. Pausenverhalten, Ordnung
          1. Der unterrichtende Lehrer ist für die Ordnung im Unterrichtsraum verantwortlich (Sauberkeit der Tafel, Raumordnung, Ordnung unter den Bänken sowie auf den Fensterbänken, Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde, Öffnen und Schließen der Fenster). Alle technischen Anlagen (z.B. Sonnenschutz, technische Geräte) werden nur vom Lehrer bzw. den beauftragten Personen betätigt.

            Zu den Aufgaben des Klassenordnungsdienstes gehören die Unterstützung des Lehrers, insbesondere das Tafelwischen und das Hochstellen der Stühle an den Tischen vor dem Klassenraum zu Unterrichtsschluss. Alle Schüler sind für ihren Schülerarbeitsplatz verantwortlich, insbesondere für das Hochstellen der Stühle und das Entsorgen von Papier und Abfällen in die dafür vorgesehenen Behälter.
          1. Die kleinen Pausen (08.45 Uhr, 10.45 Uhr, 12.55 Uhr, 13.40 Uhr) werden im Schulhaus verbracht.
          1. Den Anweisungen des Lehrpersonals und des technischen Personals ist Folge zu leisten.
          1. Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen ist in der Unterrichtszeit verboten (Unfallgefahr). Die Schulleitung kann Sonderregelungen erlassen.
          1. Pausenversorgung ist ausschließlich während der großen Pausen möglich.
          1. In der zweiten großen Pause halten sich nur die Teilnehmer der Mittagsversorgung im Speiseraum auf.
          1. Bei Regenwetter und Unwettersituationen wird durch die Schulleitung abgeklingelt. Die Schüler sollen sich im Schulhaus aufhalten. Die Aufsicht übernehmen die Lehrkräfte der vorhergehenden Unterrichtsstunde.
          1. Pausensport ist auf den oberen Sportplätzen, soweit es der Platz ermöglicht, erlaubt. Die Klassen 5 - 6 nutzen dazu die erste große Hofpause, die Klassen 7 - 8 die zweite große Pause.
            Die Sportgeräte werden von den aufsichtführenden Lehrern ausgegeben. Alle anderen Schüler verbringen die großen Pausen auf dem unteren Pausenbereich, wo das Ballspielen untersagt ist.
            Die Belehrung erfolgt aktenkundig.

         

         

        1. Mobiltelefone und Audiogeräte
          1. Mobiltelefone und alle anderen mobilen Endgeräte sind vor dem Betreten des Schulgebäudes (in der Regel vor der 1.Stunde) abzuschalten. Nach dem Ende des Unterrichtstages dürfen sie wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden.
          1. Eine Haftung für Mobiltelefone und andere mobile Endgeräte wird nicht übernommen.
          1. Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Zustimmung der betreffenden Personen strengstens verboten. (StGB § 201 und 201a)
          1. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte i.A. des Schulleiters verpflichtet, das Mobiltelefon und andere mobile Endgeräte einzuziehen und in der Schulleitung abzugeben. Nur die Sorgeberechtigten oder eine von den Sorgeberechtigten beauftragte volljährige Person erhalten diese durch die Schulleitung bzw. durch das Sekretariat ausgehändigt.

         

         

        1. Feueralarm
          1. Über das Verhalten bei Feueralarm besteht ein gesonderter Alarmplan.
          1. Wer Alarm- und Sicherheitseinrichtungen mutwillig zerstört, muss mit Strafanzeige und Schadensersatzforderungen rechnen.

         

         

        1. Zuwiderhandlungen der Hausordnung
          1. Die Nichteinhaltung der Hausordnung wird mit Hausrechtsmaßnahmen sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 51 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) geahndet.

         

         

        1. Unterrichtszeiten

        a) normale Variante

         

         

         0. Stunde 07.00 – 07.45 Uhr

         

         1. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr

         2. Stunde 08.55 – 09.40 Uhr große Pause 09.40 – 10.00 Uhr

         3. Stunde 10.00 – 10.45 Uhr

         4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr große Pause 11.40 – 12.05 Uhr
         

         Mittagsversorgung
         

         5. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr

         6. Stunde 12.55 – 13.40 Uhr

         7. Stunde 13.50 – 14.35 Uhr

         8. Stunde 14.35 – 15.20 Uhr

         9. Stunde 15.20 – 16.05 Uhr

         

         

        b) verkürzte Variante (bei Hitzeperioden)

         

         0. Stunde 07.00 – 07.45 Uhr

         

         1. Stunde 08.00 – 08.35 Uhr

         2. Stunde 08.45 – 09.20 Uhr große Pause 09.20 – 09.40 Uhr

         3. Stunde 09.40 – 10.15 Uhr

         4. Stunde 10.25 – 11.00 Uhr

         5. Stunde 11.10 – 11.45 Uhr große Pause


        11.45 – 12.05 Uhr Mittagsversorgung
         

         6. Stunde 12.05 – 12.40 Uhr

         kein Nachmittagsunterricht

         

         

         

         

        Saalfeld, den 28.02.2024

         

        gez. J. Hornschuh

        Schulleiter