Unter Berücksichtigung der Beschulungsumstände und besonderen Beziehungsgefüge während der Pandemie wird der 8. März 2021 nicht als unterrichtsfreier Tag genutzt. (Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz liegt vor.)
Je nach Inzidenzlage findet am 08. März der Unterricht in der jeweiligen angeordneten Phase statt.
Über eine mögliche Nutzung dieses zusätzlichen unterrichtsfreien Tages entscheidet die Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt.
gez. Die Schulleitung